Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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1. Staatspolitik und Rechtsordnung
95.056 |
Vellerat. Übertritt zum
Kanton Jura |
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Vellerat. Transfert au canton
du Jura |
Botschaft: 16.08.1995 (BBl III, 1432 / FF III, 1368)
Ausgangslage
Mit dem Bundesbeschluss über den Übertritt der bernischen
Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura sollen Volk und Stände dem Kantonswechsel von Vellerat
zustimmen. Nach herrschender Lehre und Verfassungspraxis bedürfen Änderungen im Gebiete
der Kantone nebst der Zustimmung des betroffenen Gebietes, des Kantons, in dem dieses
Gebiet liegt, und des Anschlusskantons auch der Zustimmung von Volk und Ständen. Die
Abtretung einer ganzen Gemeinde kann nicht als blosse Grenzbereinigung ohne politische
Bedeutung betrachtet werden.
Nachdem die Stimmberechtigten des Kantons Bern, der
Gemeinde Vellerat und des Kantons Jura dem Kantonswechsel der Gemeinde zugestimmt haben,
sind die Voraussetzungen erfüllt, um auf Bundesebene das Zustimmungsverfahren
einzuleiten.
Verhandlungen
NR |
05.10.1995 |
AB 1995, 2133 |
Der Nationalrat stimmte dem Bundesbeschluss mit 116
gegen 3 Stimmen zu. Im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Zwahlen (95.408)
stellte sich die Frage, ob nicht ein Kantonsübertritt ohne obligatorisches Referendum von
Volk und Ständen ermöglicht werden könnte. Die Kommissionssprecherinnen wiesen darauf
hin, dass die Regeln nicht während dem Spiel geändert werden sollten. Bundesrat Koller
befürwortete ebenfalls eine Regelung unabhängig vom Einzelfall und machte auf eine
entsprechende Variante im Rahmen der Verfassungsreform aufmerksam. Der parlamentarischen
Initiative wurde keine Folge gegeben.
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